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   LG Berlin, 31.03.2017 - 56 S 30/16   

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https://dejure.org/2017,66442
LG Berlin, 31.03.2017 - 56 S 30/16 (https://dejure.org/2017,66442)
LG Berlin, Entscheidung vom 31.03.2017 - 56 S 30/16 (https://dejure.org/2017,66442)
LG Berlin, Entscheidung vom 31. März 2017 - 56 S 30/16 (https://dejure.org/2017,66442)
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Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Tarifwechsel in der Krankenversicherung, VMV, Erfolgshonorar: Vermittlungshonorar

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.2013 - I ZR 7/13

    Online-Versicherungsvermittlung - Wettbewerbswidriger Verstoß gegen

    Auszug aus LG Berlin, 31.03.2017 - 56 S 30/16
    Dies ist der Fall, wenn konkrete Versicherungsprodukte empfohlen werden und das fragliche Verhalten darauf ausgerichtet ist, dass der Verbraucher einen bestimmten Versicherungsvertrag abschließt (unter Bezugnahme auf BGH, VersR 14, 497.).
  • BGH, 21.01.2016 - I ZR 274/14

    Wettbewerbsverstoß: Gezielte Behinderung eines Versicherungsmaklers durch einen

    Auszug aus LG Berlin, 31.03.2017 - 56 S 30/16
    [11] Eine Vereinbarung, nach der der VM den VN bei der Durchführung eines Tarifwechsels nach § 204 VVG in der Krankenversicherung gegen ein vom VN zu zahlendes und sich aus der erzielten Beitragsersparnis nach vollzogenem Wechsel errechnendes Vermittlungshonorar berät, ist - entgegen der früheren Einschätzung der Kammer - als VMV zu qualifizieren (unter Bezugnahme auf das obiter dictum des BGH, 21.01.2016 - I ZR 274/14 - Juris Tz. 1 - Inter - ).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2009 - 4 U 113/09

    Umfang der zulässigen Beratung durch einen Versicherungsmakler

    Auszug aus LG Berlin, 31.03.2017 - 56 S 30/16
    Im Rahmen der Vermittlung eines Versicherungsvertrages ist die Rechtsberatung gemäß § 5 Abs. 1 RDG als Annextätigkeit zulässig (unter Bezugnahme auf OLG Karlsruhe, 08.10.2009 - 4 U 113/09 -).
  • OLG Köln, 24.07.2019 - 9 U 56/19

    Nachweismaklervertrag - Voraussetzung Maklerleistung

    Eine andere rechtliche Beurteilung ergibt sich auch nicht aus den klägerseits zitierten Urteilen des LG München vom 19.09.2014, Az. 41 O 2962/14 (K 13 Bl. 115 ff. d.A.), und des LG Berlin vom 31.03.2017, Az. 56 S 30/16 (K 14 Bl. 125 ff. d.A.).
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